Ich brauche das / die Ihnen vorliegenden Schreiben der Ermittlungsbehörden. Laden Sie mir die Behördenpost bitte hoch:
Mail: kontakt@strafverteidiger-schueller.de
WhatsApp: 0157 82 77 39 34 (senden Sie mir dann bitte auch noch Ihre Mail Adresse mit)
Telefonische Kontaktaufnahme unter:
0421 40 89 364
0157 82 77 39 34
Nach Erhalt Ihrer behördlichen Schreiben sende ich Ihnen eine Vergütungsvereinbarung und meine Vollmacht. Die unterschreiben Sie und senden sie per Mail oder WhatsApp zurück.
Ich kümmere mich dann um die Akteneinsicht und melde mich bei Ihnen zurück, wenn die Akte vorliegt.
Dann prüfe ich die Akte und hoffe, dass diese in Sachen Beweise Ihrer Täterschaft dünn ermittelt ist und dann zeitnah und möglichst geräuschlos mittels eines Verteidigungsschreibens an die federführende Staatsanwaltschaft das Verfahren zur Einstellung nach § 170 Abs. II StPO gebracht werden kann. Das klappt sehr oft.