Rechtsanwalt für Bannbruch: Strafanzeige vom Zoll?

Sie haben Post von der Ermittlungsbehörde erhalten wegen einer abgefangenen Postsendung mit Drogen? Anwalt hilft! Hohe Chance auf Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. II StPO aus Mangel an Beweisen!

Bannbruch

-372AO-
Bannbruch

Hauptzollamt / Polizei / Staatsanwaltschaft ermitteln gegen Sie mit dem Vorwurf, Drogen im Ausland bestellt zu haben?

Es läuft ein Ermittlungsverfahren wegen § 372 AO (Bannbruch) iVm. §§ 29 f BtMG wegen Einfuhr von  Cannabis oder Cannabis Samen aus Holland / Spanien (Sensi Seeds, Dutch Passion, Serious Seeds, Greenhouse Seeds o.ä.) CBD, Kokain, MDMA, LSD, Speed, Heroin, Crystal, Pilzen, Trüffeln oder eines Zauberpilz Zuchtsets?

Keine Aussagen machen, Vernehmung absagen – Ruhe bewahren.

Es bestehen in diesen Fällen bei konsequenter Verteidigung hohe Chancen auf Einstellung des Verfahrens aus Mangel an Beweisen, § 170 Abs.II StPO (Freispruch).

Der Führerschein ist dann regelmäßig nicht in Gefahr.  Wird das Verfahren anders beendet als nach § 170 Abs. II StPO, wird sich die Fahrerlaubnisbehörde praktisch immer melden und ein ärztliches Gutachten von Ihnen fordern.

 

Bannbruch
Cannabis Samen Strafverfahren: Viel Rauch um nichts.

Was ist Bannbruch genau? Über §§ 372 AO und §§ 29 f BtMG - und was hat mein Führerschein damit zu tun?

§ 372 AO -Bannbruch- liegt vor, wenn man Drogen / BtM entgegen einem Verbot einführt oder durchführt – also über die Grenze nach Deutschland bringt bzw. durch Deutschland senden lässt (zB Bestellung von Cannabis aus Holland in die Schweiz, Paket wird in Deutschland beschlagnahmt = Durchfuhr / Bestellung von Cannabis Samen aus zB Holland oder Spanien nach Deutschland = Einfuhr).

Wenn ein Verbot der  Einfuhr-, Ausfuhr- oder Durchfuhrverbot mit Strafandrohung einem anderen Gesetz als der Abgabenordnung (AO) zu entnehmen ist, so geht dieses Gesetz dann vor.
 
In den Briefen von Hauptzollamt/Staatsanwaltschaften/Polizei steht zwar meistens “Bannbruch” aber bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln sind die §§ 29 f. BtMG vorrangig anzuwenden.
 
Dabei geht es immer um die “Einfuhr”. Das bedeutet, dass man aus dem Ausland Drogen ins deutsche Hoheitsgebiet bringt. Ob nun eigenhändig oder mittels Bestellung im Netz mittels Post ist dabei egal. Egal ist die Art der Begehung aber ganz und gar nicht hinsichtlich der Folgen:
 
Einstellung  des Strafverfahrens aus Mangel an Beweisen
 
Wenn man die Drogen selber im Auto/Bus/Zug/Flugzeug oder wie auch immer persönlich über die Grenze bringt und erwischt wird, gibt es exakt  null Chance auf eine Einstellung aus Mangel an Beweisen nach § 170 Abs. II StPO. Es drohen dann insbesondere bei “nicht geringen Mengen BtM” die sehr harten Strafen nach §§ 30, 30 a BtMG.
 
Nachweis der Täterschaft schwierig
 
Wenn hingegen der Zoll (zB das Hauptzollamt Köln beim Briefverteilzentrum in Frechen) “nur”  einen Brief oder ein Päckchen mit Drogen sichergestellt hat, auf dem Sie als Empfänger stehen, so beweist Ihr Name und Ihre Adresse darauf nicht, dass Sie das auch bestellt haben. Klar: Könnte sonst ja jede beliebige Person an mißliebige Personen Drogen im Ausland in deren Namen bestellen, um diesen ein Verfahren nach §§ 29 f. BtMG anzuheften.
 
Vielen Drogensendungen werden automatisiert abgefangen, insbesondere die von Cannabis Samen Anbietern wie Sensi Seeds. Darüber hinaus sind ziemlich viele Spürhunde in Einsatz (mit Namen wie “Vroni” oder “Satan”) und die Quote der abgefangenen Sendungen und damit die Anzahl der Ermittlungsverfahren ist sehr hoch.
 
Der “Vorteil” solcher Massenverfahren ist aus Sicht des Verteidigers, dass die Ermittlungen in den einzelnen Fällen meist nur sehr oberflächlich sind – insbesondere wird bei kleineren und mittleren Mengen Drogen offenbar im Regelfall auf Finanzermittlungen verzichtet (also keine BAFIN Anfrage mittels Ihren Konten zur Überprüfung durchgeführt, auch Kreditkartenüberprüfungen sind selten – für den Nachweis mit digitalen Währungen wie Bitcoin gilt das umso mehr).
 
Beweismangel ist gut für die weisse Weste
 
Wenn nicht bewiesen ist, dass die Person, die auf dem Brief als Besteller ausgegeben ist, die Ware nicht bezahlt hat, wird in 90 % der Fälle die Einstellung nach § 170 Abs. II StPO nach anwaltlicher Invervention in Schlagweite sein. Der Anwalt muss die Akte insbesondere auf Finanzermittlungen prüfen und auf Beweisfragen hinweisen. Ist die Akte “dünn” ermittelt, kann er das Verfahrensziel “weisse Weste” in Angriff nehmen.
 
Beweismangel im Strafverfahren schützt Ihre Fahrerlaubnis
 
Wird Ihnen die Bestellung  (Ausnahme möglich bei Kleinstmengen von Cannabis) von BtM wie Kokain, Amphetamin, Pilz Trüffeln, MDMA, Meth nachgewiesen, drohen neben den erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen Probleme mit der Führerscheinstelle: Diese wird dann immer mindestens ein ärztliches Gutachten anordnen (Konsummusteranalyse). Es drohen dann Folgeprobleme wie MPU / Entziehung der Fahrerlaubnis.
 

§ 29 BtMG

Grundtatbestand des BtMG - für geringe und normale Mengen BtM. Strafen für die Einfuhr von BtM bis zu 5 Jahren der Geldstrafe. Bei gewerbsmäßiger Einfuhr nicht unter 1 Freiheitsstrafe. Wenn persönlich an der Grenze erwischt: Keine Einstellung nach § 170 Abs. II StPO möglich. Wenn nur Post beschlagnahmt wurde: Einstellung nach § 170 Abs. II StPO in den meisten Fällen möglich.

§ 30 a BtMG

Verbrechenstatbestand für die Einfuhr nicht geringer Mengen BtM wenn der Täter dabei eine Schußwaffe oder sonstige Gegenstände mit sich führt, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind. Strafe nicht unter 5 Jahre Freiheitsstrafe Bewährung nur möglich, wenn das Gericht einen minder schweren Fall feststellt. In den Einfuhr / Bannbruch Fällen kommt § 30 A BtMG regelmäßig nur dann in Betracht, wenn man an der Grenze erwischt wurde und eine Waffe griffbereit hatte. Bei einem Postversand der Drogen kommt § 30 a BtMG regelmäßig deshalb nicht in Betracht.

Bannbruch

§ 30 BtMG

Verbrechenstatbestand für die Einfuhr nicht geringer Mengen BtM. 2 Jahre Mindestfreiheitsstrafe, minder schwerer Fall 3 Monate bis 5 Jahre. Wenn persönlich an der Grenze erwischt: Freiheitsstrafe ohne Bewährung wahrscheinlich
Wenn nur Post beschlagnahmt wurde: Einstellung nach § 170 Abs. II StPO in den meisten Fällen möglich.

§ 372 AO

Wegen Bannbruchs wird u.a. bestraft, wer Gegenstände entgegen einem Verbot einführt oder durchführt.Die Höhe der Strafe ergibt sich aus § 370 Abs. I, II AO: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder 6 Monate bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe (sog. "besonders schwerer Fall"). Wenn die Tat in anderen Vorschriften als Zuwiderhandlung gegen ein Einfuhr-, Ausfuhr- oder Durchfuhrverbot mit Strafe bedroht ist, sind diese Vorschriften vorrangig anzuwenden. Bei Drogendelikten greifen in der Regel die Strafvorschriften der §§ 29 ff. BtMG.

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Post von der Polizei / Zoll / Staatsanwaltschaft wegen Drogen erhalten - was tun?

In diesen Verfahren droht selbst bei gefühlt übersichtlichen Mengen an Drogen wie zB 50 Gramm Cannabis mit einem Wirkstoffgehalt von 20 – 25 % (nicht geringe Menge von 7,5 Gramm überschritten) ohne Verteidigung schnell eine Gerichtsverhandlung und eine Strafe von mindestens 2 Jahren nach § 30 BtMG ohne Bewährung sowie ein Haufen Probleme mit der Führerscheinstelle. Bei der Bestellung nicht geringer Mengen BtM aus dem Ausland gilt:

Wenn der Zoll den Brief / das Päckchen beschlagnahmt hat, ist häufig die einzige Chance, Gefängnis zu vermeiden, die Einstellung aus Mangel an Beweisen nach § 170 Abs. II StPO.

Mit Anwalt ist die Chance deutlich höher, dass das klappt.

Weder das eine noch das andere. Wenn die Polizei / das Hauptzollamt / die Staatsanwaltschaft sich bei Ihnen schriftlich gemeldet und Ihnen einen Termin zur Vernehmung mitgeteilt hat, dann kontaktieren Sie sofort einen Verteidiger.

Dieser sagt den Termin für Sie ab und erledigt allen Schriftverkehr und schützt Sie vor unüberlegten Aktionen, die Sie leicht in Gefängnis bringen und den Führerschein kosten können.

Sie lassen den Anwalt die Sache regeln. So einfach ist das.

Wenn die Ermittlungsbehörden Sie schon schriftlich informiert haben (Ladung zur Vernehmung / Aufforderung zur schriftlichen Stellungnahme), dann haben Sie in aller Regel keine Durchsuchung mehr zu befürchten, da Sie ja gewarnt sind.

Solange das nicht der Fall ist und die Lieferung mittels Tracking schon zu lange in irgendeinem Verteilerzentrum festhängt, dann ist eine Hausdurchsuchung nicht ausgeschlossen. Gerade bei kleineren Mengen  an Drogen ist das aber eher selten der Fall.

Bei einer Lieferung von Cannabis Samen kommt es aber gerade im süddeutschen Bereich vor, dass den Nachbarn bei Ihrer Wohnadresse Fragen gestellt werden wie: “Gehen in der Wohnung des/der X ungewöhnlich oft Leute ein und aus?” / “Nehmen Sie Cannabis Geruch wahr?” / “Was können Sie zu der Person sagen?” usw. – es wird da gerne mal genauer geprüft, ob hier nicht doch ein Grower am Werk ist.

Rückfragen beim Stromanbieter kommen auch vor, sind aber ebenso wie die anderen Ausforschungsmaßnahmen eher selten – jedenfalls bei Samen und Kleinmengen an Drogen.

Bannbruch
Tausende Bestellungen von Sensi Seeds wurden in der DHL Zustellbasis in Frechen automatisiert vom Zoll abgefangen.
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Beschlagnahmte Cannabis Samen von Paradise Seeds / Amsterdam.

Chancen und Risiken - was kann der Anwalt für mich rausholen?

Wenn das Hauptzollamt eine auf Sie adressierte Drogensendung abgefangen hat und sich die Beweise Ihrer Täterschaft darin erschöpfen, dass nur Ihr Name auf dem Brief / dem Päckchen steht, dann kann man zwar keine Garantie auf eine Einstellung des Verfahrens geben – aber es besteht eine Chance von ca. 90 % auf Einstellung des Verfahrens aus Mangel an Beweisen nach § 170 Abs. II StPO. Der Rest ist Lebensrisiko – ohne Nachweis Ihrer Zahlung ist dieses aber überschaubar.

Die Chance auf Einstellung des Verfahrens nach § 31 a BtMG besteht nur dann, wenn Sie Ersttäter sind und es sich um eine sog. “geringe Menge” BtM handelt.

Bei CBD Cannabis habe ich auch schon Einstellungen nach § 153 StPO wegen fehlenden öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung hingekriegt.

Denkbar ist sonst noch eine Einstellung gegen Geldstrafe nach § 153 a StPO.

Ansonsten ist für den, der kurz hinter der Grenze aus dem Flixbus, der Bahn, dem Auto gezogen wird, abhängig von der Menge alles von Strafbefehl mit X Tagessätzen (mit oder ohne Eintragung ins Führungszeugnis bzw Freiheitsstrafe mit oder ohne Bewährung drin.

 

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Ich möchte, dass Herr RA Schüller das Mandat übernimmt!

Ich brauche das / die Ihnen vorliegenden Schreiben der Ermittlungsbehörden. Laden Sie mir die Behördenpost bitte hoch:

Mail: kontakt@strafverteidiger-schueller.de

WhatsApp: 0157 82 77 39 34 (senden Sie mir dann bitte auch noch Ihre Mail Adresse mit)

Telefonische Kontaktaufnahme unter:

0421 40 89 364

0157 82 77 39 34

Nach Erhalt Ihrer behördlichen Schreiben sende ich Ihnen eine Vergütungsvereinbarung und meine Vollmacht. Die unterschreiben Sie und senden sie per Mail oder WhatsApp zurück.

Ich kümmere mich dann um die Akteneinsicht und melde mich bei Ihnen zurück, wenn die Akte vorliegt.

Dann prüfe ich die Akte und hoffe, dass diese in Sachen Beweise Ihrer Täterschaft dünn ermittelt ist und dann zeitnah und möglichst geräuschlos mittels eines Verteidigungsschreibens an die federführende Staatsanwaltschaft das Verfahren zur Einstellung nach § 170 Abs. II StPO gebracht werden kann. Das klappt sehr oft.

Es ist verständlich, dass den Betroffenen die Sache unter den Nägel brennt und das Problem schnell vom Tisch soll.

Leider kann man nur pauschal sagen, dass die Chancen auf eine Einstellung aus Mangel an Beweisen regelmäßig hoch sind bei den Fällen, wo Post beschlagnahmt wurde und es insbesondere zu keiner Durchsuchung kam.

Es dauert zwischen 2 und mehreren Wochen, bis die Akte da ist (manchmal länger). Bis die Staatanwaltschaft nach Zugang des Vortrags des Verteidigers gehört, verarbeitet und darüber entschieden hat, können ein paar weitere Monate ins Land gehen.

Realistisch ist bei kleineren Fällen eine Lösung binnen 3 Monaten ab Mandatierung.

Lesen Sie sich nicht im Netz verrückt, was angeblich passieren kann und was nicht. Das hilft niemanden und ist zudem oft unnütze Panikmache sich selber gegenüber.

Wenn ein Ermittlungsverfahren wegen Einfuhr von Drogen auf dem Postweg gegen Sie läuft, stehen die Chancen ziemlich gut, dass man das zeitnah vom Tisch kriegt.

Schreiben Sie mir gerne, wenn Sie Fragen haben oder ein Verfahren gegen Sie läuft. Ich kümmere mich dann gerne um Ihren Fall.

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LSD Trips (Hoffmänner Pappen)

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Eingestellte Verfahren nach 170 Abs. II StPO

Kontakt

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    Adresse

    Rechtsanwalt und Strafverteidiger

    Björn Schüller
    Marcusallee 16
    28359 Bremen
    Deutschland

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